Mehr Möglichkeiten.
Bessere Geschäfte.

Das Smart Deal System ist die Gemeinschaftsgeschäfte-Plattform des IVD. Immobilien-Profis können darüber eigene Objekte ausgewählten Kollegen vorstellen, Kundengesuche platzieren und die wesentlichen Bedingungen einer Kooperation vorab festhalten – insbesondere Provision, Veröffentlichungsrechte und Zuständigkeiten.
Ihre Objekte werden nicht automatisch veröffentlicht. Sie entscheiden selbst, welchem Makler oder welcher Gruppe Sie ein Objekt vorstellen, welche Informationen Sie freigeben und unter welchen Bedingungen eine Kooperation zustande kommen kann.
Verwenden Sie für die Verifizierung bitte die beim IVD hinterlegte Mitglieds-/Login-E-Mail-Adresse. Das ist häufig die zentrale Info-Adresse Ihres Unternehmens.
Objekte, Kundengesuche und Kollegen gezielt zusammenbringen
Gemeinschafts- und Tippgebergeschäfte werden vor allem dann interessant, wenn ein Makler ein Objekt hat und zusätzliche qualifizierte Nachfrage sucht – oder wenn ein Makler einen Suchkunden hat, aber kein passendes Objekt im eigenen Bestand. Das Smart Deal System bringt diese Seiten strukturiert zusammen, ohne dass Objekte unkontrolliert öffentlich werden.
Objekt ausgewählten Kollegen anbieten, zusätzliche Nachfrage erschließen und Bedingungen vorab festlegen.
Kundengesuche einbringen, passende Objektchancen erkennen und Kooperationsangebote annehmen.
Mehr Objektchancen durch persönliche Beratung und ein professionelles Maklernetzwerk.
Wo Gemeinschafts- und Tippgebergeschäfte im Makleralltag entstehen
Die folgenden Beispiele zeigen typische Situationen, in denen das Smart Deal System Kooperationen strukturiert anbahnen kann – gezielt, nachvollziehbar und im geschützten Kreis professioneller Marktteilnehmer.
Suchkunde, aber kein passendes Objekt
Ein Kunde sucht konkret, aber im eigenen Bestand gibt es kein passendes Objekt. Über ein Kundengesuch bzw. Suchprofil kann der Bedarf strukturiert eingebracht werden.
Auftrag außerhalb des Marktgebiets
Ein Objekt liegt außerhalb der eigenen Region. Über das Smart Deal System kann ein Kollege vor Ort eingebunden werden.
Eigentümerkontakt in anderer Stadt
Ein Lead passt fachlich oder regional nicht zum eigenen Schwerpunkt. Der Kontakt kann als Gemeinschafts- oder Tippgebergeschäft an einen passenden Kollegen angebahnt werden.
Gezielte Vorabvermarktung
Ein Objekt soll zunächst nicht breit vorgestellt werden. Es kann gezielt ausgewählten Kollegen angeboten werden.
Was das Smart Deal System konkret leistet
Das Smart Deal System bildet nicht die komplette Transaktion ab. Es unterstützt die Anbahnung: Objekt vorstellen, Empfänger auswählen, Kundengesuch platzieren, Provisionsregelung festlegen, Veröffentlichungsrechte bestimmen, Kooperation annehmen oder ablehnen. Die weitere Bearbeitung erfolgt direkt zwischen den beteiligten Maklern.
Die Kooperationen im Smart Deal System basieren auf den IVD-Regelungen für Gemeinschaftsgeschäfte in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2024. Sie bilden den kollegialen Rahmen für Provisionsaufteilung, Kunden- und Objektschutz, Unterrichtungspflichten und Konfliktlösung.
Was Sie mit dem Smart Deal System tun können
Das Smart Deal System bündelt die zentralen Schritte der Anbahnung in einem geschützten B2B-Rahmen: Objekte gezielt vorstellen, Kundengesuche platzieren, Bedingungen klar festlegen und kontrolliert kooperieren.
Objekte gezielt vorstellen
Teilen Sie Immobilienangebote mit ausgewählten Kollegen, regionalen Gruppen oder allen IVD-Mitgliedern.
Kundengesuche platzieren
Veröffentlichen Sie Suchprofile im geschützten Netzwerk und lassen Sie diese mit dem Immobilienpool abgleichen.
Bedingungen klar festlegen
Regeln Sie Provisionsaufteilung, Zuständigkeiten und Veröffentlichungsrechte von Anfang an transparent.
Kontrolliert kooperieren
Sprechen Sie passende Zielgruppen an und behalten Sie die Hoheit über jede Kooperation.
Was das Smart Deal System im Alltag bringen kann
Gemeinschafts- und Tippgebergeschäfte sind kein Selbstzweck. Sie schaffen konkrete geschäftliche Möglichkeiten: mehr Reichweite, mehr passende Kontakte und bessere Chancen auf erfolgreiche Abschlüsse.
Mehr Provisionen erzielen
Erschließen Sie Umsatzpotenziale, die ohne Kooperation ungenutzt bleiben würden.
An mehr Aufträgen partizipieren
Profitieren Sie auch von Geschäften außerhalb der eigenen Region oder Spezialisierung.
Mehr Alleinaufträge gewinnen
Überzeugen Sie Eigentümer mit größerer Reichweite und einem starken Maklernetzwerk.
Schneller zum Abschluss kommen
Beschleunigen Sie Vermarktung und Vermittlung durch intelligente Arbeitsteilung.
Aktiv Vertrieb machen
Nutzen Sie Suchvertrieb, statt passiv auf den passenden Treffer zu warten.
Breiteres Portfolio
Größere Reichweite
Schnellerer Abschluss
Kontrollierte Kooperation
Sichere Daten
So funktioniert ein Smart Deal im Smart Deal System
Der Ablauf bleibt bewusst übersichtlich. Das Smart Deal System strukturiert die Anbahnung, während die weitere Bearbeitung direkt zwischen den beteiligten Maklern erfolgt.
-
1
Objekt auswählen oder Kundengesuch anlegen
Eigene Immobilie auswählen oder Suchprofil für einen Kunden erfassen. -
2
Empfänger auswählen oder passende Treffer prüfen
Objekt gezielt vorstellen oder passende Objekte und Kundengesuche miteinander abgleichen. -
3
Bedingungen festlegen
Provision, Rechte, Zuständigkeiten und Hinweise dokumentieren. -
4
Kooperation starten
Wird das Angebot angenommen, erfolgt die weitere Bearbeitung direkt zwischen den beteiligten Maklern.
Für IVD-Mitglieder bis 31. Mai 2027 kostenfrei
IVD-Mitglieder können das Smart Deal System bis zum 31. Mai 2027 kostenfrei nutzen. Danach ist eine Jahresgebühr von 300 Euro vorgesehen.
Der erste Zugang ist schnell eingerichtet:
Verwenden Sie die beim IVD hinterlegte Mitglieds-/Login-E-Mail-Adresse.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Passwortvergabe.
Passwort vergeben, Nutzungsbedingungen bestätigen – fertig.
Verwenden Sie für die Verifizierung bitte die beim IVD hinterlegte Mitglieds-/Login-E-Mail-Adresse. Das ist häufig die zentrale Info-Adresse Ihres Unternehmens.
Häufige Fragen zum Smart Deal System
Wie funktioniert die Verifizierung?
Als IVD-Mitglied sind Sie bereits im System hinterlegt. Geben Sie auf der Verifizierungsseite Ihre beim IVD registrierte E-Mail-Adresse ein – häufig ist das die zentrale Info-Adresse Ihres Unternehmens. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, vergeben Ihr Passwort und bestätigen die Nutzungsbedingungen. Anschließend können Sie sich auf app.smartdealsystem.net einloggen. Die Verifizierungsseite trägt den Titel „Passwort vergessen“ – über genau diese Funktion wird auch der erstmalige Zugang eingerichtet.
Sehen alle Makler im Smart Deal System meine Objekte?
Nein. Ihre Objekte werden nicht automatisch für alle sichtbar. Sie entscheiden selbst, welchem Makler oder welcher Gruppe Sie ein Objekt vorstellen.
Werden Kundengesuche oder Suchprofile öffentlich angezeigt?
Nein. Kundengesuche bzw. Suchprofile dienen dazu, passende Objektchancen zu erkennen. Sie sind kein öffentliches Gesuchsportal und ersetzen nicht die Entscheidung des Objektmaklers, ob ein Objekt angeboten wird.
Darf ein Kollege mein Objekt sofort vermarkten?
Nein. Die bloße Vorstellung eines Objekts bedeutet nicht automatisch, dass ein Kollege das Objekt frei bewerben oder veröffentlichen darf. Maßgeblich sind die im Smart Deal System hinterlegten Bedingungen, Veröffentlichungsrechte und Vermarktungsgrenzen.
Ist das Smart Deal System ein öffentliches Immobilienportal?
Nein. Das Smart Deal System ist kein Verbraucherportal und keine öffentliche Immobilienbörse. Es ist eine geschützte B2B-Plattform für professionelle Nutzer aus der Immobilienwirtschaft.
Ersetzt das Smart Deal System die vollständige Abwicklung eines Geschäfts?
Nein. Das Smart Deal System unterstützt die Anbahnung und Dokumentation. Die operative Bearbeitung, Kundenkommunikation, Besichtigungen, Vertragsverhandlungen und weitere Geschäftsabwicklung erfolgen außerhalb der Plattform.
Auf welchen Regelungen basiert die Zusammenarbeit?
Den Kooperationen im Smart Deal System liegen die IVD-Regelungen für Gemeinschaftsgeschäfte in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2024 zugrunde. Diese Regelungen definieren unter anderem Provisionsaufteilung, Unterrichtungspflichten, Kunden- und Objektschutz sowie das Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten.